Im Zeichen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden flexible Betreuungsangebote für Kinder immer wichtiger. Die Kindertagespflege ist seit vielen Jahren eine anerkannte und bewährte Betreuungsform vor allem für Kinder unter drei Jahren. Die Betreuungsform der Kindertagespflege bietet eine flexible und passgenaue Betreuung, Versorgung und Förderung von Kindern im familiären bzw. familiennahen Umfeld im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten. Die Kindertagespflege ist mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres Anspruch auf Betreuung und Förderung in der Kindertagespflege oder in einer Kindertagesstätte. Dies bedeutet, dass Eltern die Möglichkeit haben, selber zu entscheiden, ob sie ihr Kind von einer Tagespflegeperson oder in einer Kindertagesstätte betreuen lassen. Eltern, deren Kinder das erste Lebensjahre vollendet haben, haben ab einem Betreuungsbedarf von mindestens 15 Stunden/Woche und länger als drei Monate, einen Anspruch auf öffentliche Förderung ihrer Kinder in der Kindertagespflege. Grundlage hierzu ist der § 24 SGB VIII und die aktuelle Kinderfördersatzung der Stadt Eschweiler. Nach § 24 Abs. 3 SGB VIII haben Kinder unter einem Jahr einen Anspruch auf Förderung in der Kindertagespflege, wenn der Bedarf nachgewiesen werden kann. Die Kindertagespflege kann ebenfalls als ergänzende Betreuungsform zu Schule und Kindergarten (mind. 10 Stunden/Woche) genutzt werden, sogenannte Randzeitenbetreuung. Das Angebot der Kindertagespflege ist geeignet für Kinder von 0 - 14 Jahren, insbesondere aber für Kinder unter drei Jahren. Das Jugendamt berät und unterstützt Eltern, die eine Kindertagespfleperson für ihr Kind suchen. Eltern, die sich über das Angebot der Kindertagespflege in Eschweiler informieren wollen, können sich an die unten angeführten Ansprechpartnerinnen der Fachberatung Kindertagespflege des Jugendamtes wenden